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Das war knapp. Die Telekom wollte ja ab 2016 die Downloads der Flatrates beschränken, was ja angeblich nur „wenige Nutzer treffen würde, die hohes Datenvolumen“ benötigen. Jetzt sahen das Richter am Landgericht Köln dann doch anders…
Im Endeffekt folgten sie auch der Argumentation der Kritiker dieser Drosselungsstrategie, dass damit eine ungerechte Benachteiligung stattfinden würde – insbesondere für Nicht-Telekom-Dienste! Denn telekomeigene Dienste (wie z.B. T-Entertain) würden ja nicht zu dem Datenvolumen hinzugezählt werden, alles andere (wie z.B. Youtube) aber schon.
Auch würde es über kurz oder lang eben nicht nur einige wenige treffen. Streamingangebote sind gerade stark im kommen und diese Dienste werden immer wichtiger werden.
So sahen es auch die Richter…
Nachdem sogar die Bundesregierung das ganze eher kritisch gesehen hat, ist das Urteil zum Glück nicht ganz unerwartet. Es gibt doch noch Recht und Ordnung in Deutschland! 😉
Natürlich geht das den Verbraucherschützern noch nicht weit genug, aber es ist ein Start!
Details dazu gibt’s hier:
http://www.sueddeutsche.de/digital/urteil-zu-plaenen-der-telekom-gericht-stoppt-drosselkom-1.1807138